Rettungsgasse ab 1. Jänner 2012

Rettungsgasse fotoAb 1. Jänner 2012 ist die Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen, Schnellstraßen bzw. Autostraßen PFLICHT!

Fahrzeuglenker sind verpflichtet bei Staubildung oder stockendem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden, um Einsatzfahrzeuge die Durchfahrt zu ermöglichen. Die Rettungsgasse ermöglicht somit den Rettungskräften rascher zum Unfallort zu kommen und hilft mit, die Verkehrssicherheit zu verbessern.

clip_image001clip_image001[1]Bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen gilt dasselbe System wie bei zwei Spuren. Stockender Verkehr  bedeutet: Weg frei für die Rettungsgasse!

 

clip_image002Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts – auch auf den Pannen-streifen. Das gilt für PKWs, Motorräder, LKWs und Busse.

Mehr Informationen www.rettungsgasse.com