FIS – Verhaltensregeln für Schifahrer

Unbenannt

Jeder Skifahrer ist verpflichtet, die FIS-Regeln zu kennen und ein zu halten.

Wer unter Verstoß gegen die Regeln einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich haftbar gemacht werden.

1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

4. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren und Anfahren

Jener Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten

Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg

Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benützen.

8. Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfe-leistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht

Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Fall eines Unfalles seine Personalien angeben.

UNSER TIPP:

Lassen Sie die Einstellung der Bindung jährlich im Fachgeschäft überprüfen bzw. nachstellen

  • Achten Sie auf die nötige Kondition sowie eine gutaufgewärmte Muskulatur (Schutz vor Verletzungen)
  • Handschuhe und Helm schützen vor Kälte und bei einem Sturz vor Schürf- und Schnittwunden

clip_image002 In Oberösterreich besteht Schihelmpflicht für Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr

  • Bei ersten Ermüdungserscheinungen Pausen  machen, aber ohne Alkohol

Selbstschutztipp "FIS - Verhaltensregeln für Schifahrer und Snwoboarder" als PDF zum Herunterladen