Zivilschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitssystems

Oberösterreich ist ein modernes und sicheres Land. Die Gefahren und Notsituationen sind einem ständigen Wandel unterworfen. Von den Auswirkungen einer großflächigen atomaren Katastrophe hin zu den noch unbekannten Dimensionen eines überregionalen, längerfristigen Stromausfalles (Blackout) bis zu Naturkatastrophen und den alltäglichen Gefahren im Haushalt: Gefahrenerkennung, Selbstschutzmaßnahmen und richtiges Verhalten in Notsituationen sind die Basis für mehr Sicherheit in der Bevölkerung.

Das Ziel des OÖ Zivilschutzes ist, den Bürgern eventuelle Gefahren aufzuzeigen und sie bei der Vorbereitung für einen krisenfesten Haushalt mit hilfreichen Tipps zu unterstützen: Die empfohlenen Selbstschutzmaßnahmen helfen, Gefahren der verschiedensten Art zu vermeiden, die Zeit bis zum Eintreffen der Einsatzorganisationen zu überbrücken und Katastrophenfälle möglichst unbeschadet zu überstehen.

Beim Eintreffen eines Notfalls ist es für Vorsorgemaßnahmen zu spät. Die Bevölkerung muss sofort reagieren und sich schützen können. Eine ausreichende Bevorratung von Lebensmitteln, dazu technische Hilfsmittel für Notsituationen und die Kenntnis der Aufgaben eines Ersthelfers sind in Krisensituationen besonders wichtig.

Auszug aus den “Allgemeinen Richtlinien für den Katastrophenschutz in Oberösterreich”:

  • “Der Zivilschutz umfasst, nach der Definition des Bundesministeriums für Inneres, Aktivitäten zur Bewältigung von Katastrophen und Krisensituationen unterschiedlichster Art: Maßnahmen des Selbstschutzes, Maßnahmen der alltäglichen Gefahrenabwehr, Maßnahmen zum Schutz vor Naturkatastrophen und technischen Unglücksfällen, Vorsorgen zum Schutz vor möglichen Auswirkungen des internationalen Terrorismus.”
  • “Der Selbstschutz (…) ist ein wesentlicher Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes. Neben der Verantwortung der staatlichen Organe (organisierter Katastrophenschutz) tragen auch die Privatpersonen selber Verantwortung für den Katastrophenschutz.”
  • “In erster Linie ist die Bevölkerung selber aufgerufen, zur Schadensminderung zumutbare Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen im Rahmen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe zu treffen, wozu neben vorsorglicher Gefahrenbeseitigung und technischen Maßnahmen vor allem auch Vorratshaltung (…) zählt. Zur Sensibilisierung der Bevölkerung für diese Form des Selbstschutzes und zur Unterweisung in den Möglichkeiten dieses Selbstschutzes sowie als Hilfestellung für alle damit zusammenhängenden Fragen ist bei den (meisten) Gemeinden ein Sicherheits-Informationszentrum eingerichtet. Die Information der Bevölkerung über Notwendigkeit und Möglichkeit des Selbstschutzes erfolgt vor allem durch die Gemeinden mit Unterstützung der Einsatzorganisationen (…) und des Zivilschutzverbandes, welcher in diese Aufgabe durch das Bundesministerium für Inneres vertraglich eingebunden ist.”

Die Allgemeinen Richtlinien für Katastrophenschutz finden Sie hier.